Händlerkennzeichen (06er-Kennzeichen) beantragen/verlängern

Leistungsbeschreibung

Die roten Kennzeichen, welche immer mit der Nummer „06“ beginnen, sind für Gewerbetreibende (z.B. Kfz-Herstellerfirmen, Teileherstellerfirmen oder Kfz-Werkstätten) bestimmt. Mit diesen Kennzeichen können mit nicht zugelassenen Fahrzeugen Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten durchgeführt werden. Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden, eine Weitergabe an andere ist nicht zulässig.

Die Erteilung der roten Kennzeichen erfolgt zunächst befristet für 1 Jahr. Die Verlängerung der roten Kennzeichen ist für bis zu 3 Jahre möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die roten Kennzeichen für Gewerbetreibende beantragen Sie bei der für Ihren Betriebssitz oder Niederlassung zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

KFZ-Zulassungsbehörde Saalekreis
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217 Merseburg

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG, Verwendungszweck „rote Dauerkennzeichen“ des Geschäftsführers
  • eVB-Nummer der Versicherung für rote Kennzeichen
  • Gewerbeanmeldung
  • (Kopie) gültiger Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers
  • bei Vorlage Reisepass: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung
  • bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung + Handelsregister + Personalausweis(-kopie) vom Geschäftsführer/Prokurist
  • SEPA-Lastschriftmandat (Dokument verlinken) für die Steuereinzugsermächtigung
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. weitere Unterlagen

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Was sollte ich noch wissen?

Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen oder die Zulassung betreffenden Vorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.

Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Kfz-Zulassung

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Folgende Hinweise gelten für den Bereich KFZ-Zulassung: 

Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle Merseburg, Weißenfelser Straße 46 a-c ist nur mit vorheriger Online-Terminreservierung möglich. Über die Terminreservierung können unterschiedliche Anliegen gebucht werden. Die Nutzung dieses Dienstes ist nur für die Bürgerinnen und Bürger und nicht für Händler und Zulassungsdienste.

Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich.

Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.

Anschrift
Straßenverkehrsamt
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1831
Fax:
03461 40-1848
Web:
www.saalekreis.de/de/online-angebote-stva.html
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja