Kampfmittelüberprüfung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihre Fläche aufgrund von geplanten Tiefbauarbeiten, sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen oder Bebauungen auf eine eventuelle Kampfmittelbelastung abprüfen lassen wollen, so ist mindestens zwölf Wochen vor Maßnahmenbeginn eine Beantragung auf Kampfmittelüberprüfung beim Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz einzureichen.

Füllen Sie dazu das Online-Formular aus.

Die Untersuchung der Flächen auf Kampfmittel kann je nach geplanter Maßnahme und Einschätzung des Sachgebietes durch die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) oder durch eine private Kampfmittelräumfirma durchgeführt werden. Wenn Sie jedoch eine private Kampfmittelräumfirma beauftragen, haben Sie die Kosten dafür selbst zu tragen.

Der KBD kann aus verschiedenen Gründen, zum Beispiel aufgrund technisch eingeschränkter Möglichkeiten, eine Bearbeitung ablehnen. Diese Ablehnung kann auch nach Beginn einer Kampfmittelüberprüfung durch den KBD erfolgen. In diesem Fall ist eine private Kampfmittelräumfirma durch Sie selbst und auf eigene Kosten zu beauftragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Mitarbeiter unter 03461 40-1266.

Zuständige Stelle

SG Brand- und Katastrophenschutz

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Brand- und Katastrophenschutz

Öffnungszeiten

nur nach Terminvereinbarung

Anschrift
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Domplatz 2
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1245
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein