Änderung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung
Am 19.10.2022 hat der Kreistag die Änderung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung für 2023/2024 beschlossen. Grundsätzliche Veränderungen bei den Abfallsammelsystemen oder den Entsorgungsrhythmen ergeben sich dadurch nicht. Bei der Abgabe von Abfällen wie z.B. Altreifen, Bauschutt oder Baustellenmischabfällen werden die 2019 eingeführten Vereinfachungen beibehalten. Die Kosten der Entsorgung dieser Abfälle werden gegen ein Entgelt sofort am Wertstoffhof beglichen. Über das gezahlte Entgelt kann ein Kassenbeleg als Nachweis verlangt werden. Die Höhe der Entgelte je Abfallart ist der Abfallgebührensatzung zu entnehmen. Zudem werden an den Wertstoffhöfen entsprechende Aushänge angebracht.
Im Einzelnen setzen sich die Gebühren für 2023/2024 wie folgt zusammen:
Leistungsgebühr
1-Personenhaushalt 41,64 € je Jahr
2-Personenhaushalt 62,52 € je Jahr
3-Personenhaushalt 66,60 € je Jahr
4+x-Personenhaushalt 68,76 € je Jahr
Gewichtsabhängige Gebühr für Restabfall 0,22 € je kg
Gewichtsabhängige Gebühr für Bioabfall 0,19 € je kg
Behälterleerungsgebühr (ab der 7. Leerung des Restabfallbehälters je Jahr bzw. ab der 13. Leerung bei gemeinsamer Behälternutzung)
80 l Restabfallbehälter 0,80 €
120 l Restabfallbehälter 1,20 €
240 l Restabfallbehälter 2,40 €
1.100 l Restabfallbehälter 11,00 €
Die ab 2023 geltende Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung können Sie auf dieser Seite einsehen.