Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Anfrage, abhängig von der inhaltlichen Fragestellung. Aus wichtigen Gründen kann sich das Bauordnungsamt weitere zwei Monate Zeit nehmen, um über den Antrag zu entscheiden.
Welchen Sinn hat ein Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids?
Ein Bauvorbescheid kann zu einzelnen Fragen eines baugenehmigungspflichtigen Bauvorhabens vor der eigentlichen Bauantragsstellung erteilt werden.
Mit dem Vorbescheid können vorab einzelne Fragen zu einem (konkreten) Bauvorhaben geklärt werden. Dies kann z.B. die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Gebäudes, einer konkreten Größe und einer konkreten Nutzung auf einem Grundstück betreffen.
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie erst beabsichtigen, ein Grundstück zu erwerben und unsicher sind, ob das von Ihnen geplante Haus, dessen Nutzung oder der Umbau an dieser Stelle möglich sind.
Ist der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides mit Kosten verbunden?
Ja. Die Gebühr bemisst sich nach der Baugebührenverordnung des Land Sachsen-Anhalt.
Welche Unterlagen benötige ich dafür?
In Sachsen-Anhalt sind Antragsformulare vorgeschrieben. Diese müssen schriftlich und mindestens zweifach eingereicht werden.
Auf jeden Fall benötigen Sie
- Das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular, hier erhältlich,
- den Lageplan einschließlich Darstellung des vorgesehenen Bauvorhabens,
- einen Auszug (nicht älter als sechs Monate) aus dem Liegenschaftskataster für das Baugrundstück.
Je nach Fragestellung benötigen Sie weitere Unterlagen, z.B.
- Bauzeichnungen
- Aussagen zur beabsichtigten Nutzungsart
- Unterlagen zu Fragen des Brandschutzes
- Aussagen zur Versorgung mit Wasser und Energie, zur Entsorgung von Abwasser und zur verkehrsmäßigen Erschließung
Es bietet sich an, den Entwurfsverfasser mit der Erarbeitung zu beauftragen, der später auch den Bauantrag bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass diese Website weder vollständig ist, noch rechtlich verbindliche Informationen liefert. Sie soll Ihnen lediglich zur Orientierung dienen.
Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
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Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
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